Im Rahmen der Eingliederungshilfe sind wir für euch da und helfen euch mit autismusspezifischer Einzelförderung in eurem täglichen Leben.
Die Autismusspezifische Einzelförderung als Leistung der Eingliederungshilfe ist eine Leistung, welche beim jeweils zuständigen Kostenträger beantragt werden muss. Auch hierbei sind wir euch gerne behilflich.
Vorraussetzung ist die Vorlage der medizinischen Diagnose des Autismus.
Solltet ihr keine Diagnose, sondern nur einen Verdacht haben, so können wir euch im Rahmen der Eingliederungshilfe leider nicht helfen. Für diesen Fall verweisen wir auf unsere Beratungsleistungen.